Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kiel, Kreisvorstand Plön, Lasse Bombien (Kreisvorstand Rendsburg-Eckernförde) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.09.2019, 13:22 |
K 6: Klimaschutz auf Amtsebene fördern
Antragstext
Klimaschutz auf Amtsebene fördern
Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein §5 Satz 1 Ounkt 16 wird wie folgt
geändert:
"Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen des Klimaschutzes sowie der
Klimaanpassung"
Zusätzlich wird die Amtsordnung für Schleswig-Holstein §5 Satz 1 wird wie folgt
ergänzt / geändert:
„Durch Übertragungsbeschlüsse darf das Amt Träger von höchstens sechs der in
Satz 1 enumerativ aufgeführten Selbstverwaltungsaufgaben werden, sofern eine
dieser Aufgaben Punkt 16 „Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen
des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung“ umfasst. Ist dies nicht der Fall,
darf das Amt durch Übertragungsbeschlüsse Träger von höchstens fünf der in Satz
1 enumerativ aufgeführten Selbstverwaltungsaufgaben werden; auf die nach Satz 1
übertragbare Zahl von Aufgaben wird die Übertragung von Teilen einer Aufgabe
voll angerechnet.“
Begründung
Sachverhalt:
In der Amtsordnung für Schleswig-Holstein heißt es unter §5 Satz1
„Durch Übertragungsbeschlüsse darf das Amt Träger von höchstens fünf der in Satz 1 enumerativ aufgeführten Selbstverwaltungsaufgaben werden; auf die nach Satz 1 übertragbare Zahl von Aufgaben wird die Übertragung von Teilen einer Aufgabe voll angerechnet.“
Begründung:
Laut Amtsordnung für Schleswig-Holstein dürfen amtsangehörige Gemeinden in SH die Verwaltung der Gemeinde in ihre Ämter Ausgliedern. Die Ämter unterstützen die angehörigen Gemeinden, bereiten in Absprache mit den jeweiligen Bürgermeister*innen Beschlüsse vor und führen nach diesen die Selbstverwaltungsaufgaben für die Gemeinden durch. Hinsichtlich der Aufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben, fungiert das Amt zudem als beratende Instanz und wirkt auf deren Erfüllung hin. Darüber hinaus können mehrere amtsangehörige Gemeinden nach §5 gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise aus einem Katalog übertragen. Dieser Katalog enthält 16 Aufgaben wie z.B. Wirtschaftsförderung, Wasserversorgung oder Schulträgerschaft. Außerdem enthält der Katalog unter Nr. 16 den Punkt „Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen des Klimaschutzes“. Aus diesem Katalog dürfen die Gemeinden dem Amt maximal 5 Aufgaben zur (teilweisen) Trägerschaft übertragen.
Schleswig-Holstein ist in weiten Teilen durch viele, sehr kleine Gemeinden im ländlichen Raum geprägt, welche ehrenamtlich geführt werden und daher durch Ämter unterstützt und verwaltet werden. Die Gemeinden sind häufig aufgrund ihrer Größe weder personell noch finanziell in der Lage, sich eingehend mit Aufgaben im kommunalen Klimaschutz bzw. den Anforderungen einer zukunftsfähigen Klimaanpassung auseinanderzusetzen. Doch gerade im ländlichen Raum ist das Potenzial für Klimaschutz und nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung hoch.
Ebenso sind die Erfordernisse der Klimaanpassung durch die bereits bestehenden Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein groß. Um die vom Bund zugesicherten Verpflichtungen im Klimaschutz zu erreichen, müssen diese Potenziale gehoben und die Gemeinden nachhaltig bei ihren Klimaanpassungsmaßnahmen und Klimaschutzanstrengungen unterstützt werden. Da für die vielen kleinen Gemeinden aber häufig auch andere Aufgaben von zentraler Bedeutung für die regionale Entwicklung sind, findet eine eingehende Beschäftigung mit den jeweiligen Möglichkeiten im Bereich des kommunalen Klimaschutzes häufig nicht statt.
Die Beschränkung der auf Ämter übertragbaren Aufgaben auf maximal 5 führt außerdem dazu, dass andere, häufig als wichtiger erachtete Aufgaben übertragen werden. Schlussendlich führen diese Umstände dazu, dass die vielfältigen Möglichkeiten zum Klimaschutz in weiten Teilen des ländlichen Raums in SH nicht erfasst und damit nicht genutzt werden. Genauso verhält es sich mit dringend erforderlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung. Um Anstrengungen im kommunalen Klimaschutz effektiv zu unterstützen und zu fördern, soll der Landtag Schleswig-Holsteins die Amtsordnung für SH wie oben beschrieben ändern/ergänzen.
Durch die Möglichkeit den Ämtern eine sechste Aufgabe zu übertragen, sofern eine dieser Aufgaben den Punkt 16 „Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen des Klimaschutzes“ darstellt, werden die Ämter und Gemeinden in die Lage versetzt, gemeinsam den Klimaschutz „vor Ort“ deutlich effektiver und nachhaltiger auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Zusätzlich soll der Punkt wie folgt geändert bzw. ergänzt werden: „Energie- und Wärmeversorgung sowie lokale Maßnahmen des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung“. Dadurch werden Klimaschutz und Klimaanpassung zusammen in ihrer Bedeutung für die Kommunen in SH gestärkt und die Ämter in die Lage versetzt, diese Aufgaben bei Zustimmung durch die Kommunen zu übernehmen.
Unterstützer*innen
- Sabine Loof (KV Pinneberg)
Zustimmung
- Frank Thun
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